Das dürfen Sie – das macht man besser nicht...
Online-Veröffentlichungen sind Veröffentlichungen Sie haben mit Ihrer Klasse ein tolles Projekt abgeschlossen, z.B. gemeinsam eine Themenmappe erstellt, und möchten diese nun im Internet veröffentlichen. Damit gelten hier dieselben urheberrechtlichen Regelungen wie bei jeder anderen Veröffentlichung. Ohne Genehmigung veröffentlicht werden dürfen nur selbst geschriebene und gelesene bzw. vertonte Texte oder Musik. In allen anderen Fällen ist die Genehmigung des Urhebers einzuholen, sofern dieser seine Rechte nicht exklusiv einem Verlag oder einer Verwertungsgesellschaft überlassen hat. Urheberrechte gelten in Deutschland bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Checkliste: Was dürfen Sie, was nicht? Veröffentlichen dürfen Sie, wenn einer der drei folgenden Fälle vorliegt:
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Mai 2007
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