Download für Reiseleitungen:

Datenbogen

Teilnehmerliste

 

Manchmal ist es erforderlich, sich auf eine Situation vorzubereiten, die hoffentlich nie eintritt.

 

Krisenmanagement

 

 

Was passiert, wenn auf Freizeiten (auch im Ausland) eine Gruppe einen Unfall hat?

Die Kommunikation am Unglücksort dürfte schwierig zu kontrollieren sein: Jugendliche haben in der Regel ein Handy und streuen bereitwillig die eigenen Erlebnisse. Andererseits sind die Fragen „Wann kommt Hilfe?“, bzw. „Wo werden die Reiseteilnehmer hingebracht?“ vom Heimatort aus nicht zu beantworten.

Darum brauchen kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Reisen durchführen, ein verlässliches System, das sie am Unglücksort unterstützt und die Hilfe am Heimatort sichert. 

Das geschieht im ersten Schritt durch gesicherte Informationen.

Kommunikation in Krisensituationen erfordert Gleichzeitiges:

  1. Gegenüber den Angehörigen besteht Informationspflicht. Für die Kommunikation mit Angehörigen, werden auch die Informationen über Unverletzte gebraucht.
  2. Entscheidungen bezüglich der Reise hängen ab vom Zustand der Reiseleitung (verletzt, arbeitsfähig etc)  à Dazu muss noch eine Frageliste erstellt werden.
  3. Gegenüber der Öffentlichkeit (Presse) sollen Fakten benannt werden können: Was ist passiert? Welche Gruppe ist verletzt? Was geschieht zur Linderung, Rettung etc?

 

Modell für den Kirchenkreis

Das nachfolgende Krisenmodell hat die Pfarrkonferenz des Kirchenkreises Gelnhausen am 25. Januar 2006 in Bieber gemeinsam mit den JugendarbeiterInnen erkundet und beschlossen: 

 

Vorzubereitenden Informationen

Vor Antritt einer Freizeit sind im Dekanat der ausgefüllte Datenbogen und die Teilnehmerliste zu hinterlegen.

 

Im Unglücksfall wird das Dekanat informiert

Die im Krisenfall unter Leitung des Dekans zu bildende  Gruppe sollte bestehen aus dem Mitarbeiter für Öffentlichkeitsarbeit (Informationsbeauftragte/r bzw. dem Medienbeauftragten im Sprengel), aus einem Telefondienst (Sekretärin), der  Notfallseelsorge und weiteren (nach fachlichen Gesichtspunkten gesuchten) Assistenzen (Reisegruppe Jugendlicher erfordert Jugendarbeiter usw.). 

 

Das Dekanat sichert die Informationen

In Falle einer solchen Krise sind Informationen nötig über 

  1. den derzeitigen Aufenthaltsort und die Situation der unverletzten Teilnehmer
  2. die verletzten Teilnehmer (Klinik, ambulant); ggfs einen Arzt zur Beratung hinzuziehen.
  3. die Versorgung der Angehörigen mit Informationen
  4. die weitere Planung des Transportunternehmens (Busschaden, Ersatz)

 

Es sollte eine zusätzliche Telefonleitung errichtet werden (neue oder private Handynummer) für den Kontakt zwischen der (verbliebenen) Reiseleitung und dem Dekanat. (Sofern die Reiseleitung nicht mehr intakt ist, ist ein Kontakt zur dortigen Polizeidienststelle herzustellen und sofort eine Entscheidung über die Entsendung weiterer Aufsichtspersonen zu treffen.

 

Angehörigenbetreuung

Hilfreich erweisen sich die Notfallseelsorger/innen, die für Angehörige in wenigen Stunden eine Anlaufstelle in der Kirchengemeinde des Wohnortes einrichten könnten. - Eine Entscheidung über die Fortsetzung der Reise oder Rückkehr ist erst nach dem gemeinsamen Gespräch mit den Angehörigen zu entscheiden.

 

Pressekontakt

Die Presse ist nach Absprache mit dem Pressesprecher der Landeskirche ausschließlich durch den Dekan oder die dafür beauftrage Person zu informieren. Die Informationen sind zu bündeln.

 

 

 

eid, gelnhausen 15. März 2006